Die Beteiligung der Gemeinde am Gottesdienst

Die participatio actuosa (tätige Teilnahme) ist eines der Grundprinzipien der liturgischen Entscheide des II. Vatikanischen Konzils. Verankert wurde dieser Grundsatz in der Liturgiekonstitution des II. Vaticanum Sacrosanctum Concilium von 1963. Die Vorstellung, die Gemeinde sei stärker liturgisch in den Gottesdienst einzubeziehen, war bereits im Vorfeld des Konzils ein Grundanliegen der Liturgischen Bewegung.

Die Beteiligung der Gemeinde am Gottesdienst kann auch als eine Grundprämisse alt- bzw. christkatholischer Liturgik betrachtet werden. Die altkatholischen Kirchen haben sich von Beginn ihrer eigenständigen kirchlichen Entwicklung für ein stärkeres Gewicht der Laien in der Führung der Kirche stark gemacht.

Die Arbeit will einerseits liturgiegeschichtlich die Entwicklungen bezüglich der Gemeindepartizipation in der christkatholischen und der römisch-katholischen Kirche nachzeichnen, anderseits die Gemeindepartizipation im Gottesdienst auf einer systematisch-theologischen und praktisch-theologischen Ebene untersuchen.

In praktisch-theologischer Hinsicht gilt es dabei, die in der liturgischen Bewegung stark thematisierte Spannung von individueller und kollektiver Beteiligung in den Blick zu nehmen. Ebenso scheint auch eine Unterscheidung von „innerer“ und „äusserer“ Beteiligung der Gottesdienstteilnehmenden wichtig zu sein.

Sowohl die „äussere“ wie auch die „innere“ Beteiligung sind nicht voraussetzungslos, sondern abhängig vom liturgischen Verständnis und den liturgischen Fähigkeiten der am Gottesdienst Beteiligten. Deshalb verlangt eine verstärkte Beteiligung der Gemeinde am Gottesdienst – so die Arbeitshypothese der Dissertation – auch eine erhöhte liturgische Kompetenz derselben.

Die Arbeit thematisiert deshalb auch die Frage der Vermittlung liturgischer Kompetenz(en). Sie fragt nach dem geeigneten Ort der Liturgiedaktik, dem Umfang der liturgischen Kompetenzen und der geeigneten Form ihrer didaktischen Vermittlung.